Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsübersicht
A. Geltungsbereich
B. Spezifische Bestimmungen nach Vertragsart
C. Gemeinsame Bestimmungen aller Vertragsarten
A. Geltungsbereich
Für alle Verträge zwischen
der ITNT Multimedia & Marketing GmbH,
Borkener Str. 64, 46284 Dorsten,
im folgenden jeweils „Firma“ genannt, und deren jeweiligem Vertragspartner, im folgenden jeweils „Kunde“ genannt gelten die nachfolgend ausgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die AGB der Firma gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende und/oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Firma nicht anerkannt und somit kein Vertragsbestandteil, es sei denn die Firma stimmt der Geltung dieser Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, geht die Firma daher davon aus, dass mit der Firma abgeschlossene Geschäfte für die jeweilige geschäftliche Tätigkeit des Kunden und nicht für den Privatgebrauch erfolgen.
B. Spezifische Bestimmungen nach Vertragsart
1. Beratervertrag Marketing/Social Media/Wahlkampf/KI/GetGenius
Grundsätzlich erbringt Firma alle vereinbarten Beratungsleistungen durch ihre frei nach eigenem Ermessen auszuwählenden Mitarbeiter oder Subunternehmer. Die Leistungserbringung durch einen bestimmten Berater ist gegenüber dem Kunden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich unter namentlicher Nennung des Beraters vereinbart ist.
Es gelten die rechtlichen Regelungen zu Dienstverträgen. Das heißt, dass seitens der Firma grundsätzlich nur Bemühungen geschuldet sind. Ein bestimmtes Arbeitsergebnis im Sinne eines Werkvertrags wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.
2. Bereitstellungs- und Servicevertrag (Bereitstellung Website, Service, KI, GetGenius und Domain)
a) Nutzungsrecht nur für Vertragslaufzeit
Soweit die Firma für den Kunden oder in dessen Auftrag für Dritte im Rahmen dieses Vertrages eine Internetrepräsentanz gestaltet, überträgt die Firma dem Kunden ein Nutzungsrecht nur an den fertig erstellten Seiten für die Dauer des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Servicevertrages (Marketingkampagne). Die Rechteübertragung steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung jeweils fälliger Vergütungen.
Soweit die Firma für den Kunden oder in dessen Auftrag für Dritte im Rahmen dieses Vertrages KI-Modelle trainiert und/oder insbesondere Digital-Medien über GetGenius erstellt, überträgt die Firma dem Kunden ein Nutzungsrecht nur an den fertig erstellten Inhalten für die Dauer des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Servicevertrages. Die Rechteübertragung steht unter der Bedingung der vollständigen Zahlung jeweils fälliger Vergütungen.
Die Firma ist nach Beendigung der Vereinbarung insbesondere nicht verpflichtet, dem Kunden Texte, Bilder, Videos, Grafiken, Illustrationen, Vorlagen / Designs, Panoramen, Spiele, KI-Modelle, Metadaten des KI-Trainings, Prompts, jedwede Daten aus der Datenbank, Programm-Code oder Sonstiges herauszugeben, oder dem Kunden in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen.
Eine Einräumung jeglicher Nutzungsrechte nach Vertragsende ist gesondert zu vereinbaren und vergüten.
Die Firma weist den Kunden für diesen Fall ausdrücklich darauf hin, dass lediglich von der Firma erstellte Inhalte oder Programmteile ausgeliefert werden können. Plug-Ins, zugekaufte Programminhalte, sowie externe Lizenzen und Daten sind hier von nicht betroffen. Insbesondere wenn es sich um Inhalte aus dem Lizenzsystem von GetGenius handelt.
Webseite: Die Firma ist der Auffassung, dass zur Übernahme nach Vertragsende ausgelieferte Daten keiner lauffähigen Website entsprechen. Dem Kunden ist dies bewusst.
Vorstehende Regelungen gelten entsprechend, soweit die Firma für den Kunden oder in dessen Auftrag für Dritte im Rahmen dieses Vertrages eine Internetrepräsentanz gestaltet bzw. modifiziert und zur Verfügung stellt.
Die Firma behält sich vor, geeignete Vertragsstrafe-Versprechen des Kunden zum Schutz ihrer erbrachten Leistungen vor unberechtigter Weiternutzung zu verlangen.
b) Verantwortlichkeit für Inhalte und zeitweise Sperrung oder Löschung
Der Kunde stellt die Firma im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung unabhängig von einem Verschulden des Kunden frei von jedweder Haftung im Hinblick auf die im Kundenauftrag registrierten oder auf die Firma übertragenen Domains. Dies gilt auch im Hinblick auf Inhalte, welche im Rahmen der Domain bzw. dort hinterlegter Inhalte durch den Kunden oder seinen Nutzern veröffentlicht werden.
Die Firma behält sich vor, im Falle einer rechtlichen Inanspruchnahme der Firma durch Dritte bestimmte beanstandete Inhalte zumindest zeitweise zu für den öffentlichen Zugang je nach entsprechender rechtlicher Verpflichtung zu sperren oder gänzlich zu löschen. Sofern es zur Abwendung von Schäden für die Firma notwendig erscheint, kann diese Sperrung oder Löschung auch ohne vorherige Zustimmung des Kunden erfolgen.
Sonstige vertragliche und gesetzliche Bestimmungen zu Haftung und Haftungsfreistellung der Firma bleiben davon unberührt.
3. Servicevertrag Social-Media Accounts und GetGenius
a) Veränderlichkeit technischer und rechtlicher Grundlagen der genutzten Plattformen
Die Firma weist darauf hin, dass die technischen und rechtlichen Grundlagen der genutzten Social Media Plattformen veränderlich sind und außerhalb ihres Einflusses liegen. Sämtliche Regelungen dieses Vertrages basieren auf den Systemen, den Datenbanken und Funktionen, die die jeweiligen Betreiber (z.B. META Inc., X.com, Bytedance, GetGenius, usw.) zur Verfügung stellen und auf die die Firma keinen Einfluss hat. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich jederzeit die Rahmenbedingungen verändern können und behalten uns im Sinne des Kunden Anpassungen vor.
Die Firma erbringt die vereinbarten Leistungen nach der Vereinbarung mit dem Kunden auf Basis der von den jeweiligen Betreibern zur Verfügung gestellten Funktionsumfänge. Auf die Art und Weise, den Umfang und die Laufzeit der von den jeweiligen Betreibern angebotenen Funktionen hat die Firma keinerlei Einfluss.
Sofern zwischen den Parteien dieser Vereinbarung Leistungen der Firma vereinbart wurden, die durch eine Abänderung oder einen Wegfall der Funktionalität von den jeweiligen Betreibern undurch¬führbar oder sinnlos werden, hat die Firma das Recht, sich durch eine Erklärung an den Kunden von dieser Vereinbarung zu lösen. Die Firma wird den Kunden für diesen Fall unverzüglich vom Wegfall der Möglichkeit zur Leistungserbringung oder über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren und Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten. Die Erstattung ist beschränkt auf Gegenleistungen für die zu dem Zeitpunkt noch nicht erbrachten bzw. nicht mehr erbringbaren (Teil-)Leistungen der Firma.
b) Nutzungsrecht nur für Vertragslaufzeit
Soweit die Firma für den Kunden im Rahmen dieses Vertrages eine Facebook Fanpage und einen Instagram Account gestaltet bzw. bearbeitet, gelten die oben unter Ziffer 2.a) ausgeführten Regelungen entsprechend.
c) Administration
Der Kunde sowie dessen Mitarbeiter verpflichten sich, der Firma für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche aktuellen oder auch zukünftig entstehenden und notwendigen Administratorenrechte bzgl. der Social-Media Accounts einzuräumen.
Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass sämtliche Administratoren der Social-Media Accounts dieselben Rechte eingeräumt bekommen.
Technische Neuerungen oder Änderungen seitens der jeweiligen Betreiber berühren nicht die Wirksamkeit dieser Vereinbarung.
4. Servicevertrag Facebook Werbeschaltung
Für diesen Servicevertrag gelten grundsätzlich die oben genannten Punkte 5. a) und c) zum Servicevertrag Social-Media Accounts.
Sämtliche Gestaltungen und Inhalte für die Werbeschaltungen werden vom Kunden in jeweils für die Schaltung geeigneter digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Jegliche Erstellung von Gestaltungen oder Inhalten oder für die Schaltung notwendig werdende digitale Aufbereitung ist nicht Teil des hier unter Ziffer 6. bezeichneten Servicevertrages, sondern gesondert zu vereinbaren und vergüten.
5. Sonstige Agenturleistungen
Sonstige Agenturleistungen der Firma wie z.B. die Erstellung von Werbematerial oder Werbevideos werden nach jeweils gültiger Preisliste oder individuellem Angebot abgerechnet.
Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, werden Nutzungsrechte nicht-exklusiv zur einmaligen Nutzung für den jeweilig angefragten Verwendungszweck im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland eingeräumt und sind nicht auf Dritte übertragbar. Jegliche kundenseitige Bearbeitung und weitere Nutzung der Agenturleistungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch die Firma und ist gesondert zu vergüten.
C. Gemeinsame Bestimmungen aller Vertragsarten
1. Gewährleistung und Haftung
Soweit nicht anders vereinbart, gelten für die Frage etwaiger Mängel der von der Firma erbrachten Leistungen die allgemeinen gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
In der fachlichen und gestalterischen Umsetzung der vereinbarten Leistung ist die Firma grundsätzlich frei und nur an ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen gebunden. Einwände aufgrund persönlichen Nichtgefallens stellen keine Mängel dar.
Zu Prüfung der Orthografie ist die Firma in keinem Fall verpflichtet. Diese Prüfung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt die Firma diesbezüglich von jedweder Haftung – auch gegenüber Dritten – frei.
Bei ihren Hosting-Dienstleistungen setzt sich die Firma dafür ein, die Verfügbarkeit zur Zufriedenheit des Kunden zu ermöglichen, ohne das jedoch eine feste Verfügbarkeit im Sinne eines Service-Level-Agreements zugesichert wird. Jedenfalls wird eine Verfügbarkeit von 90% pro Jahr zwischen den Parteien als noch vertragsgemäß angesehen.
Für Schäden haftet die Firma bei Vereinbarung einmaliger Pauschalvergütungen bis zur Höhe dieser Vergütung und bei Vereinbarung laufender Vergütungen bis zur Höhe der jeweils monatlichen Servicegebühr, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ferner haftet die Firma für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet die Firma jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Firma haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Ferner haftet sie nicht, wenn Kunden auf die Prüfpflicht verzichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
2. Haftungsfreistellung der Firma für Inhalte, welche vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden / Keine Überprüfung der Vereinbarkeit von vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten mit geltendem Recht / Online-Stellung durch Firma zum vereinbarten Fertigstellungstermin auch ohne vom Kunden zur Verfügung gestelltes Impressum / ohne Datenschutzbestimmungen
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sämtliche vom Kunden veröffentlichten oder zur Verfügung gestellten Daten, Bilder, und sonstigen bzw. Inhalte, sowie die vom Kunden verlinkten Webseiten in den jeweiligen Zielländern nicht rechts- oder sittenwidrig sind und keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere nicht Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Nutzungs-, Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte. Insbesondere hat der Kunde strafrechtliche Vorschriften, die Bestimmungen des Rechts der Ordnungswidrigkeiten, die Vorschriften zum Jugend- und Verbraucherschutz, sowie das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu beachten.
Die Firma ist für die rechtliche Überprüfung von vom Kunden zur Verfügung gestellten oder vom Kunden veröffentlichten Inhalten / Begriffen / Medien und sonstigen Materialien gleich welcher Art nicht verantwortlich. Für vereinbarte eigene Leistungen achtet die Firma darauf, keine ihr bei der Erbringung dieser Leistungen bekannt werdenden Rechte bzw. Rechte Dritter zu verletzen.
Zu rechtlichen Prüfungen ist die Firma in keinem Fall verpflichtet. Diese Prüfung obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt die Firma diesbezüglich von jedweder Haftung – auch gegenüber Dritten – frei.
Nach Auffassung der Firma sind auf der Internetseite bzw. den Internetseiten des Kunden und grundsätzlich auch anderen digitalen Präsenzen Angaben in Form eines Impressums bzw. Datenschutzbestimmungen zu machen. Diese Angaben sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Firma kann diese Inhalte dem Kunden nicht zur Verfügung stellen, da es sich hierbei um einen Bereich handelt, welcher der konkreten Rechtsdienstleistung unterfällt. Die Firma ist vor Veröffentlichung der Internetseite bzw. Internetseiten zu einem entsprechenden Hinweis nicht verpflichtet.
3. Vergütungspflicht bei fehlender Mitwirkung des Kunden
Sieht sich die Firma nicht in der Lage, bestimmte vereinbarte Leistungen zu erbringen, weil es an einer dafür notwendigen Mitwirkung des Kunden trotz entsprechender Aufforderung fehlt, so wird die vereinbarte Gegen¬leistung dennoch fällig. Sonstige Rechte der Firma bleiben unberührt.
4. Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Rechnungen der Firma werden mit Rechnungserteilung fällig. Monatlich zu zahlende Vergütungen werden jeweils zum 1. des Monats fällig.
Um den reibungslosen Ablauf der Zahlungen zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde, die Firma zu ermächtigen, alle fälligen oder fällig werdenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Kunden und Firma von dem Geschäftskonto des Kunden per SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen.
Hierzu unterzeichnet der Kunde einen separaten SEPA-Firmen-Lastschrift-Auftrag (SEPA-Firmenlastschrift-Mandat) in zweifacher Ausfertigung. Der Kunde beauftragt und bevollmächtigt die Firma, eine vom Kunden ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Ausfertigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats der Bank/Sparkasse/Genossenschafts-bank oder sonstigen Zahlungsdienstleisters des Kunden zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mandatierung im Rahmen des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens zuzusenden. Die Kosten der Übersendung trägt die Firma.
Die Firma behält sich vor, Leistungen zurückzubehalten, insbesondere vertragsgegenständliche Internetpräsenzen und/oder Zugänge zum GetGenius-System bei fehlender SEPA-Firmenlastschrift¬ermächtigung (Mandatierung) abzuschalten und/oder nicht zu aktivieren, bis eine unterzeichnete SEPA-Firmenlastschriftermächtigung seitens des Kunden vorliegt.
Der Kunde versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und verpflichtet sich, für ausreichende Deckung des angegeben Kontos zu sorgen. Die Kosten für eine Nicht-einlösung oder ungerechtfertigte Rückgabe und den Verzugsschaden trägt der Kunde.
5. Preisanpassung
Die Firma ist berechtigt, die Vergütung pro Kunde erstmals nach Ablauf von 12 Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung bei der Firma zu erhöhen. Die Firma kann darüber hinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben.
Sobald sich die Vergütung um mehr als 7 % erhöht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erhöhungsverlangens den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen.
Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per E-Mail an die bei der Firma für die Vertragskommunikation hinterlegte Adresse.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.
6. Zahlungsverzug durch den Kunden / Verfallsklausel
Für den Fall, dass der Kunde bei monatlich anteilig zu zahlenden Vergütungen schuldhaft mit mehr als zwei monatlichen Zahlungen in Verzug gerät, werden diese zuzüglich sämtlicher für die Vertragslaufzeit weiterhin anfallenden monatlichen Gebühren sofort zur Zahlung fällig. Die Firma hat für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges des Kunden das Recht, sämtliche Leistungen und Maßnahmen auszusetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kürzung der Zahlungen für den Fall des Zahlungsverzuges, auch wenn er die Leistungen der Firma für die Zukunft nicht mehr in Anspruch nimmt.
7. Ausschluss fristloser Kündigung nach § 627 BGB
Die Regelungen gemäß § 627 BGB zur fristlosen Kündigung bei Vertrauensstellung sind zwischen den Vertragsparteien abbedungen.
8. Nebenabreden, Schriftform, geltendes Recht und Gerichtsstand
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Für alle Vereinbarung zwischen der Firma und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vereinbarungen zwischen Firma und Kunde ist Dorsten.
Stand Juli 2024